AVGS

Coaching, gefördert über den AVGS.

Mein Coaching läuft in der Regel als direkte Zusammenarbeit. Wenn das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellt, gibt es aber einen zweiten Weg: Das Coaching wird dann vollständig gefördert. Hier steht, wie das funktioniert.

Was ist der AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Mit ihm kannst du Coaching bei zugelassenen Trägern in Anspruch nehmen, ohne selbst etwas zu zahlen. Das gilt für Arbeitsuchende, aber auch für Freelancer, Selbständige und Menschen in Übergängen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind.

Gefördert werden sowohl Jobcoaching als auch Gründungscoaching.


Melde dich bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter und bitte im Gespräch aktiv um einen AVGS für Coaching, das heißt dort „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Mit dem Gutschein kommst du zu mir ins kostenlose Erstgespräch. Den Rest klären wir gemeinsam.

Ob dir ein AVGS zusteht, entscheidet deine Sachbearbeiterin oder dein Sachbearbeiter. Nachfragen lohnt sich, gerade Selbständige und Freelancer werden dabei häufig übersehen, obwohl sie berechtigt wären.

So bekommst du ihn


Abrechnung über verMITTELPUNKT

Ich bin als Job- und Gründungscoach bei verMITTELPUNKT gelistet, einem zertifizierten AZAV-Träger in Berlin. Die Abrechnung deines Gutscheins läuft direkt über den Träger. Du zahlst nichts und gehst nicht in Vorleistung, die Förderung deckt die Kosten vollständig ab.


Und worum geht es im Coaching?

Um dich, nicht um den Gutschein. Berufliche Neuorientierung, Gründung, Übergänge, Orientierung in komplexen Entscheidungen: Was das Coaching inhaltlich ausmacht, liest du auf der 1:1-Coaching-Seite. Der AVGS ist nur der Finanzierungsweg, die Arbeit ist dieselbe.

Sollen wir reden?

30 Minuten, kostenlos, unverbindlich.

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